Mannheim, 04.05.2020
Die Bioenergiebranche fordert angesichts der aktuellen Corona-Pandemie Fristverlängerungen und Ausnahmeregelungen für die Finanzierung und Umrüstung von Biogasanlagen. Grundlage der Forderungen ist die Befürchtung, dass aufgrund des Personalmangels, der Schwierigkeiten im Transportsektor sowie der Unterbrechung von internationalen Lieferketten gesetzliche Fristen für Umrüstungen und offizielle Gutachten nicht eingehalten werden können. Zusätzlich könnte es zu Komplikationen bei der Versorgung der Biogasanlagen mit Einsatzstoffen kommen. Hinter den Forderungen zur Abmilderung der Auswirkungen für die Bioenergiebranche stehen der Bundesverband Bioenergie (BBE), der Fachverband Biogas (FvB), der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Fachverband Holzenergie (FVH).
Kabinettsbeschluss zu sechsmonatiger EEG-Fristverlängerung
Biogasanlagen stellen überregional und lokal Strom und Wärme bereit. Insbesondere im ländlichen Bereich leistet die Bioenergie einen bedeutenden Beitrag zur Grundversorgung. Um eine konstante Versorgung auch während der Corona-Pandemie weiterhin gewährleisten zu können, müssen gesetzliche Fristen verlängert werden. Dies betrifft insbesondere die Fristen gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), welches essenziell für die Finanzierung von Investitionen in Neuanlagen sowie von Nachrüstungen ist. Durch eine Verlängerung der Fristen kann der Wegfall von Vergütungsansprüchen durch eine eventuell verspätete Inbetriebnahme oder einem verspäteten Nachweis des Umweltgutachters vermieden werden.
In einem vom Kabinett Ende April beschlossenen Gesetzesentwurf zur „EEG-Corona-Anpassung“ werden wichtige Fristverlängerungen zu Änderungen am EEG gewährt. Der Entwurf sieht eine sechsmonatige Verlängerung der Fristen bei den EEG-Ausschreibungen sowie bei den Übergangsregelungen für Netzanschlussbedingungen gemäß Energiewirtschaftsgesetz vor. Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt die beiden Gesetzesänderungen, da Anlagenbetreiber, -hersteller und -projektierer somit unter ursprünglichen Rahmbedingungen agieren können und keinen unverschuldeten Entfall ihres EEG-Zuschlags befürchten müssen. Um der Bioenergiebranche die zuverlässige Realisierung aller Projekte zu ermöglichen, fordert das Hauptstadtbüro Bioenergie, welches durch die vier Bioenergieverbände getragen wird, eine dauerhafte Erhöhung der Realisierungsfristen für Neuanlagen sowie für bereits bezuschusste Bestandsanlagen im EEG auf mindestens 36 Monate, optimal auf 54 Monate. Der derzeitige Zeitraum für Holzkraftwerke und Biogasanlagen liegt bei 18 bis 24 Monaten. Darüber hinaus fordern die Bioenergieverbände eine Anhebung der Gebotshöchstwerte sowie eine Weiterentwicklung der Sondervergütungsklasse für Güllevergärung. Ebenso müsse laut der Verbände der Deckel der Flexibilitätsprämie abgeschafft oder stark angehoben werden, um die Teilnahme für Betreiber weiterhin attraktiv zu halten.
Flexibilitätsprämie trotz Lieferengpässe
Durch die Corona-Pandemie kann es zu vermehrten Lieferschwierigkeiten von Substraten für Biogasanlagen und Holzkraftwerken kommen. Kann ein externes Transportunternehmen tierische Einsatzstoffe wie Gülle nicht rechtzeitig an den Anlagenstandort liefern, besteht die Gefahr, dass die Anlagen bei verspäteter Lieferung ihren Anspruch auf den Güllebonus verlieren. Der im EEG vorgesehene Bonus gilt für Anlagen, die mindestens 30 Prozent Gülle einsetzen. Anlagen, die diesen Bonus in Anspruch nehmen, aber den dafür geforderten Mindestanteil unterschreiten, verlieren den Bonus für den gesamten noch verbleibenden Vergütungszeitraum. Um diese Gefahr aufgrund von akuten Lieferengpässen durch die Coronakrise zu umgehen, können ältere, bereits getroffene EEG-Mindestanteil-Ausnahmeregelungen für Quarantänesituationen entsprechend weiterentwickelt werden. Das Hauptstadtbüro Bioenergie schlägt zusätzlich anstelle einer kalenderjährlichen eine monatliche Abrechnung der Flexibilitätsprämie für das Jahr 2020 vor, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie frühzeitig abzumildern.
Nachhaltige Energieerzeugung aus Biogas
Energie aus Biomasse kann einen überlegenen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung leisten. Derzeit bietet Biogas den höchsten Anwendernutzen und die beste Nutzung des Energiepotentials von Biomasse. Das als Nebenprodukt vieler landwirtschaftlicher, nahrungsmittelverarbeitender und industrieller Prozesse anfallende Gas dient heute als Energieträger für Stromaggregate mit Gasmotoren. Mit den Produktmarken MWM und Cat bietet Caterpillar Energy Solutions speziell auf Biogas abgestimmte Gasmotoren, Komplettanlagen sowie Container-Lösungen für die Kraft-Wärme-Kopplung an. Durch den Wandel des Energiemarkts in Deutschland wird eine flexible, bedarfsorientierte Stromerzeugung aus regelbaren Anlagen immer wichtiger. Betreiber, die auf Flexbetrieb umstellen, werden von der Bundesregierung durch die Flexibilitätsprämie gefördert und können durch die Umstellung höhere Ertragspotenziale realisieren.
Weitere Informationen:
- Arbeitspapier Hauptstadtbüro Bioenergie: Folgen der Beschränkungen in Folge der Corona-Pandemie im Bereich der Bioenergieanlagen und daraus resultierender Handlungsbedarf
- Hauptstadtbüro Bioenergie
- MWM Kraftwerkslösungen für landwirtschaftliche Biogasanlagen
- MWM Pressemitteilung: MWM Flex-Blockheizkraftwerk für Biogasanlage in Niedersachsen als „BHKW des Monats“ Januar ausgezeichnet